Detektei Hamburg

Die R & G Detektei begrüßt Sie mit einem herzlichen Moin Moin auf ihrer Hamburger Seite

Als Dienstleistungsunternehmen sind die Ermittler / Detektive der R & G Detektei für Sie in Hamburg tätig.
Weltweit hat Hamburg den größten Umschlaghafen und ist mit dem internationalen Flughafen einer der größten Logistikstandorte Europas. Mit dem bekannten Backsteinexpressionismus gehört die Speicherstadt und das Kontorhausviertel mit zum UNESCO Weltkulturerbe. Bekannt ist Hamburg für seine Lustmeile der Reeperbahn und dem Kiez drum herum. Viele Bars und Kneipen, in denen sich junge und auch alte Künstler der Musik ein Stelldichein geben sind über die Grenzen der Stadt bekannt. Neu ist das Konzerthaus der Elbphilharmonie, welches durch seine Bauweise zum Hafen hin besticht. Auf der anderen Seite der Elbe findet man unter anderem das Musical König der Löwen aber auch die Werft von Blom und Voss mit seinen großen Trockendocks. Außerdem ist Hamburg seit 1996 Sitz des Internationalen Seegerichtshof.

Zu unserem Leistungsangebot gehören unter anderem:

und vieles mehr.

 

Unsere Detektei arbeitet deutschlandweit mit mehreren Partnerdetekteien zusammen.

Hierbei setzen wir auf die Zentrale in Berlin.

Möchten Sie einen unserer Detektive beauftragen, werden Sie also zunächst mit diesem Standort verbunden.

Der Stamm unserer Detektive steht Ihnen dann mit Ermittlungsmethoden aus dem privaten und behördlichen Ermittlungswesen zur Seite.

Hier können Sie die Stützpunkte der Detektei R&G sehen. Je nach Einsatzort für die Ermittlungen werden wir mit einer Ortsansässigen Detektei zusammenarbeiten.

 

Detektei RG - Einsatzzentrale Berlin

Marzahner Str. 26
13053 Berlin

Tel: 0173 387 384 1

 

Die R & G Detektei ist mit einer breiten Palette der Ermittlungstätigkeiten für Sie in Hamburg ein professioneller und flexibler Partner. Unverbindlich und nach Prüfung des rechtlich berechtigten Interesses sind wir für Sie als Auftraggeber bereit, gemeinsam mit Ihnen einen Weg zu finden der Ihr Problem löst.

Ansprechpartner ist die R & G Detektei gerade auch in Bezug auf Fragen die Kinder betreffen.

Nicht jedes Kind, das vom Partner/in nicht rechtzeitig zurück gebracht wird ist gleich entführt. Sollten Sie Ihr gemeinsames Kind dem Ex Partner/in für eine bestimmte Zeit überlassen haben, und er / sie bringt das Kind nicht zur verabredeten Zeit wieder zurück, spricht der Jurist hier von einer Kindesentziehung.

Die Entziehung Minderjähriger ist in § 235 StGB geregelt:

„(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List oder
  2. ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein,

den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger

  1. entzieht, um es in das Ausland zu verbringen, oder
  2. im Ausland vorenthält, nachdem es dorthin verbracht worden ist oder es sich dorthin begeben hat.“

Soweit der Gesetzgeber.

Nach der Trennung der Eltern ist es nicht selten der Fall, das ein Elternteil sich dafür entscheidet, dass Kindeswohl dadurch zu gefährden in dem man es dem anderen Partner vorenthält.

Beide Elternteile haben in der Regel das Sorge und Erziehungsrecht für das Kind. Aber Rechte bedeuten auch Pflichten. Der Lebensmittelpunkt des Kindes kann bei Streitigkeit durch das Aufenthaltsbestimmungsrecht vom Gericht festgelegt werden. Oft wird dann auch das Jugendamt bei schwerwiegenden Fällen zu Rate gezogen. Gleichwohl ist es nicht selten, dass minderjährige Kinder durch einen Elternteil, sogar ins Ausland verbracht werden.

Die Ermittler der R & G Detektei versuchen in solchen emotionalen Momenten den betroffenen Müttern und Vätern sensibel und einfühlsam zur Seite zu stehen. Durch langjährige und praxisnahe Erfahrungen konnten die Privatermittler auch in Zusammenarbeit mit den Rechtsanwälten des betroffenen Elternteils gute Erfolge erzielen.

Beispiel

Thomas und Claudia leben seit zwei Jahren getrennt voneinander. Ihre gemeinsame Tochter Marie lebt bei Claudia und hat dort ihren Lebensmittelpunkt. Nach einer Entscheidung des Familiengerichts darf Thomas seine Tochter jedes zweite Wochenende zu sich holen. Ab und an gab es beim Zurückbringen der schon mal die eine oder andere Verspätung. Mal fuhr der Bus nicht, dann war noch ein Bekannter da, dann hat man nicht auf die Uhr geschaut, usw. usw. Immer war es so ein bis eineinhalb Stunden später. Doch diesmal war es schon fast 22:00 Uhr und Thomas war seit 18:15 Uhr nicht mehr zu erreichen. Weder am Handy noch am Festnetz konnte Claudia ihren Ex Mann erreichen.

Als sie um Mitternacht noch immer keine Nachricht oder einen Kontakt zu Thomas hatte, ging Claudia zu ihrem zuständigen Polizeirevier und gab eine Vermisstenanzeige auf. Die Beamten beruhigten sie zwar erst einmal, aber sie versprachen sich der Sache anzunehmen. Als Claudia nach zwei Tagen noch keine Nachricht, weder von Thomas noch von der Polizei erhalten hatte, wendete sie sich verzweifelt an die R & G Detektei.

Claudia konnte nachweisen, dass sie die Leibliche Mutter war und auch ein entsprechendes Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht hatte. Die Privatdetektive begannen sofort mit den Ermittlungen. Die Detektive recherchierten im Freundes und Bekanntenkreis und auch beim Arbeitgeber. In der Firma von Thomas erfuhren sie von seinen Kollegen, dass Thomas gekündigt habe mit der Begründung er müsse sich um seine Tochter kümmern. Die Privatdetektive erfuhren weiterhin, dass Thomas in letzter Zeit immer von Dänemark geschwärmt hatte weil er dort seine Urlaube verbrachte. Schnellstmöglich machte sich ein Ermittlerteam auf den Weg über die Landesgrenze. In der vermuteten Gegend konnte durch eine gezielte aber verdeckte Befragung ermittelt werden, dass sich ein Deutscher mit Kind in einem der Orte niedergelassen habe. Nach zwei Tagen Observation wurde Thomas mit Marie in einem kleinen Dorf bei Esbjerg festgestellt. Das Team der R & G Detektei verständigte umgehend Claudia, die sich auch sofort auf den Weg von Hamburg nach Esbjerg machte. Dort haben die Privatdetektive gemeinsam mit Claudia den erschrockenen Thomas zur Rede gestellt und ihm klargemacht dass er eine Straftat begangen habe. Marie war sehr erfreut dass ihre Mutti wieder bei ihr war. Das Kind bekam vom eigentlichen Hintergrund der Vorgänge nichts mit. Thomas wurde später in einem Verfahren nur noch ein begleiteter Umgang zugesprochen.